Die RiesterRente wird vom Staat mit Zulagen gefördert. Sie ist als private Vorsorge zur Aufstockung der gesetzlichen Rente gedacht. Jedoch ist nur ein bestimmter Personenkreis förderungsfähig. Dies sind:
- Arbeitnehmer und Angestellte (wenn sie GRV-pflichtig sind)
- rentenversicherungspflichtige Selbständige
- Beamte
- Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- Kindererziehende in den ersten drei Lebensjahren des Kindes
- Bezieher von ALG und ALG …
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