Die Riesterförderung – was muss ich wissen?
22. April 2009 # Rente & Altersvorsorge
Riesterförderung © MH - Fotolia
- Arbeitnehmer und Angestellte (wenn sie GRV-pflichtig sind)
- rentenversicherungspflichtige Selbständige
- Beamte
- Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- Kindererziehende in den ersten drei Lebensjahren des Kindes
- Bezieher von ALG und ALG II (Hartz IV)
- Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende
Nicht förderungsfähig sind:
- nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige,
- Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung (Apotheker, Ärzte und Architekten)
- geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte
- Rentner
- Studenten, wenn sie nicht rentenversicherungspflichtig sind.
Der Sparer schließt einen RiesterRente-Vertrag ab. Die Sparrate pro Jahr beträgt 4 % seines Bruttogehalts. Nur so erhält er die volle Förderung von 138 Euro für sich und je 185 Euro pro Kind. Die Beiträge können in der Steuererklärung im Rahmen der Vorsorgehöchstbeiträge angegeben werden. So kann eine hohe Förderungsrate während der Ansparzeit entstehen.
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Schlagwörter zu diesem Artikel: Riester, Vorsorge
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