Riesterförderung von Darlehen

Viele Verbraucher haben in den letzten Jahren einen riestergeförderten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen. Auf diese Altersvorsorgeverträge, welche monatlich oder jährlich bespart werden, kann die Riesterprämie vom Staat gutgeschrieben werden. Diesen Vorteil haben vor Allem viele junge Kunden und Familien mit Kindern genutzt, da hier die Prämie besonders attraktiv war. Benachteiligt waren jedoch bisher diejeningen, die eine Immobilie für die Altervorsorge gebaut oder gekauft haben. Für diese Kunden ist es jetzt jedoch auch möglich die Riesterförderung zu erhalten. Auf neu abgeschlossene Bausparverträge kann seit Anfang 2009 die Riesterzulage gutgeschrieben werden. Im Rahmen von Baufinanzierungen können somit sogenannte Tilgungsaussetzungsdarlehen abgeschlossen werden. Bei diesen Tilgungsaussetzungsdarlehen wird neben einem Festdarlehen ein Bausparvertrag angespart. Das komplette Darlehen wird anschließend in einer Summe durch den riestergeförderten Bausparvertrag getilgt. Auch die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens kann nach Zuteilung für riestergeförderte Bausparverträge genutzt werden. Die Zulagen können nach Zuteilung des Bausparvertrages zur Tilgung des nun vorhandenen Bauspardarlehens verwendet werden. Somit unterstützt der Staat auch Immobilienbesitzer bzw. diejenigen, die den Bau oder Kauf einer Immobilie planen. Die Riesterförderung von Darlehen funktioniert jedoch nicht bei herkömmlichen Ratendarlehen zur Finanzierung von Autos oder diversen anderen Anschaffungen. Voraussetzung für die Förderung ist die wohnwirtschaftliche Verwendung des Bauspardarlehens. Außerdem ist hierbei der steuerliche Aspekt zu beachten. Bei der Inanspruchnahme des Bauspardarlehens wird ein sogenanntes Wohnförderkonto angelegt. Die Steuerlast ist vom Verbraucher mit Eintritt ins Rentenalter zu tragen. Verbraucher haben dann die Wahl die Steuerlast in einer Summe oder monatlich zu tilgen.

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