Die Rechtschutzversicherung zur Übernahme der Kosten bei Rechtsstreitigkeiten
22. April 2009 # Rechtschutz
Rechtschutzversicherung © shoot4u - Fotolia
Rechtschutzversicherungen sind zwar keine Pflichtversicherungen, doch sie eignen sich für private Personen oder auch für ganze Unternehmen. Solche Versicherungen lohnen sich jedoch eher für Prozesse bei denen es um höhere Summen geht und hohe Kosten entstehen. Der Versicherte ist in ganz Europa und alle an das Mittelmeer angrenzenden Länder, einschließlich Madeira und den Kanarischen Inseln, im Falle eines Reststreites geschützt.
Die Wahl seines Anwalts steht dem Versicherten frei. Doch die Rechtschutzversicherung umfasst nur Streitigkeiten, die nach Abschluss des Vertrages anfallen. Die Vertragsdauer beträgt meist 5 Jahre.
Es ist möglich sich nur für bestimmte Bereiche des Rechtsschutzes versichern zu lassen. Solche Teilversicherungen sind zum Beispiel die Arbeits-, die Sozialgerichts- und die Wohnungs-Rechtsschutzversicherung. Viele Versicherungsunternehmen bieten jedoch auch ganze Pakete an, die alle Bereiche abdecken.
Hat man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, so sollten alle rechtlichen Schritte zunächst mit der Versicherung abgeklärt werden, damit die Übernahme der Kosten gesichert ist. Diese Absprachen können auch über den Anwalt erfolgen.
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