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Die Rechtschutzversicherung zur Übernahme der Kosten bei Rechtsstreitigkeiten

Rechtschutzversicherung © shoot4u - Fotolia

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Im Falle eines Rechtsstreites sorgt die Rechtschutzversicherung dafür, dass sich das Kostenrisiko für den Versicherten verringert. Dieses Risiko ist daher der Versicherungsgegenstand und der Betroffene wird somit vor zu hohen Kosten bei einem Gerichtsverfahren geschützt; dazu gehören Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, gegebenenfalls die Kosten der Gegenpartei und weitere anfallende Honorare etc. Dabei können die anfallenden Gelder entweder vollständig oder teilweise von der Versicherung übernommen werden, je nach dem ob im Vertrag ein Kostenmaximum festgelegt wurde. Die Versicherung übernimmt jedoch nicht Bußgelder oder Geldstrafen. Durch Übernahme der Strafkaution durch die Versicherung kann der Versicherte vor dem Strafvollzug geschützt werden.

Rechtschutzversicherungen sind zwar keine Pflichtversicherungen, doch sie eignen sich für private Personen oder auch für ganze Unternehmen. Solche Versicherungen lohnen sich jedoch eher für Prozesse bei denen es um höhere Summen geht und hohe Kosten entstehen. Der Versicherte ist in ganz Europa und alle an das Mittelmeer angrenzenden Länder, einschließlich Madeira und den Kanarischen Inseln, im Falle eines Reststreites geschützt.

Die Wahl seines Anwalts steht dem Versicherten frei. Doch die Rechtschutzversicherung umfasst nur Streitigkeiten, die nach Abschluss des Vertrages anfallen. Die Vertragsdauer beträgt meist 5 Jahre.

Es ist möglich sich nur für bestimmte Bereiche des Rechtsschutzes versichern zu lassen. Solche Teilversicherungen sind zum Beispiel die Arbeits-, die Sozialgerichts- und die Wohnungs-Rechtsschutzversicherung. Viele Versicherungsunternehmen bieten jedoch auch ganze Pakete an, die alle Bereiche abdecken.

Hat man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, so sollten alle rechtlichen Schritte zunächst mit der Versicherung abgeklärt werden, damit die Übernahme der Kosten gesichert ist. Diese Absprachen können auch über den Anwalt erfolgen.

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