Kreditkonsortien
2. November 2009 # Zu weiteren Themen rund um Finanzen
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In einem Konsortialvertrag werden dabei die Vereinbarungen über die Höhe der Beteiligungen an den Gemeinschaftskrediten festgehalten. Auch die Laufzeit der einzelnen Kredite, der Ablauf der Abwicklung und die Sicherstellung von Zahlungen werden darin beschrieben.
Etwas allgemeiner gesagt, sind Kreditkonsortien also spezielle Formen eines Bankenkonsortiums. Der Hauptzweck liegt hier eindeutig in der Vergabe von Krediten. Die Vorteile für die einzelnen Banken sind die geringeren Risiken, da das Gesamtrisiko von allen Geldgebern gemeinsam getragen wird, und eine einfachere Organisation der gewünschten Geldmenge.
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Schlagwörter zu diesem Artikel: Kredite, Kreditgeber
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