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Arten von Kreditsicherheiten

Kreditsicherheiten

Kreditsicherheiten
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Bei der Vergabe von Krediten werden in vielen Fällen Kreditsicherheiten vereinbart. Diese können bei einer etwaigen Insolvenz des Kreditnehmers verwertet werden, um die noch vorhandene Restschuld tilgen zu können. Es gibt verschiedene Arten von Kreditsicherheiten. Die jeweils genutzte Kreditsicherheit orientiert sich zum einen an der Art des jeweiligen Kredites, aber auch an dessen Laufzeit sowie dessen Nutzung. Bei Raten- und Dispositionskrediten wird in der Regel keine Kreditsicherheit benötigt, für die Kreditvergabe ist einzig eine gute Bonität des Antragstellers ausreichend. Bei Immobiliendarlehen hingegen vereinbaren Bank und Kunde in der Regel die Eintragung eines Grundpfandrechts. In der Praxis wird hierzu eine Grundschuld in die dritte Abteilung ins Grundbuch eingetragen. Die Bank sichert sich durch die Grundschuld die Möglichkeit, das Objekt im Rahmen einer Zwangsversteigerung zu verwerten, wenn der Kredit gekündigt werden musste.

Für Immobiliendarlehen, aber auch für Investitionsdarlehen, können weiterhin Verpfändungen genutzt werden. Neben Guthaben wie Sparkonten und Wertpapiere können auch Waren an die Bank verpfändet werden. In der Praxis werden aber vorrangig Spareinlagen und Wertpapiere verpfändet, da diese im Ernstfall schnell verwertet werden können. Bei der Verpfändung von Wertpapieren muss lediglich beachtet werden, dass der Wert eines Depots nicht zu 100% angesetzt werden kann, da Wertpapiere Schwankungen unterliegen. Aktien können daher oft nur zu 50% bewertet werden, wodurch ein Aktiendepot in Höhe von 50.000 Euro lediglich eine Sicherheit von 25.000 Euro darstellt. Sparkonten können hingegen zu 100% angesetzt werden.

Eine weitere häufig genutzte Art der Kreditsicherheiten ist die Sicherungsübereignung. Sie wird für Kfz- und Maschinenkredite genutzt. Bei der Sicherungsübereignung gelangt die Maschine oder das Auto in den Besitz der Bank, die eine Verwertung nach Kreditkündigung anstreben kann. Die Nutzung von Maschinen und Auto ist aber weiterhin dem Kreditnehmer möglich, der auch für die Absicherung der Gegenstände Sorge trägt.

Letztlich kann auch die Bürgschaft als Kreditsicherheit genutzt werden. Bei einer Bürgschaft steht eine dritte Person dafür ein, dass der Kredit vollumfänglich zurückgezahlt wird. Üblich ist in diesem Zusammenhang eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft, bei der die Bank bereits beim Rückstand von nur einer Rate an den Bürgen herantreten kann, der dann die Finanzierung übernehmen muss.

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Dieser Beitrag wurde publiziert von am 7. September 2010 und abgelegt in der Rubrik Kredit / Darlehen. Schlagwörter zu diesem Artikel: , , ,

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